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Fragen und Antworten

Darf ich die Urne selbst abholen?

Ja. Urnen unterliegen in der Schweiz keinen besonderen Bestimmungen.

Darf ich die Asche eines Verstorbenen zuhause aufbewahren?

Ja. Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für den Umgang mit Kremationsasche. Sie dürfen also die gesamte Asche oder einen Teil davon bei sich zuhause aufbewahren.    

Darf ich die Asche überall in der Natur verstreuen?

Ja. In der Schweiz ist es erlaubt, Asche der Natur zu übergeben. So können Sie diejenige Bestattungsform wählen, die Ihnen beziehungsweise der verstorbenen Person ganz entspricht. Ahorn Bestattungen bietet alle Formen der Bestattung in Boden, Gewässern und sogar in der Luft an. 

Ist eine offene Aufbahrung möglich?

Ja. Die offene Aufbahrung ermöglicht es, der verstorbenen Person noch einmal ganz nahe zu sein und auf diese Art Abschied zu nehmen. Im Gegensatz zu südlichen Ländern wird der Brauch in der Schweiz eher selten praktiziert, doch die offene Aufbahrung ist auch hierzulande möglich.   

Darf ich einen Verstorbenen selbst transportieren?

Nein. Nur befugte Personen dürfen solche Transporte durchführen. Nehmen Sie im Todesfall mit dem Haus- oder Notfallarzt und danach mit uns Kontakt auf. 

Dürfen den Verstorbenen persönliche Gegenstände in den Sarg gelegt werden?

Ja. Gegenstände wie Zeichnungen, Fotos, Stofftiere oder auch Musikinstrumente können der verstorbenen Person mitgegeben werden. Nicht erlaubt sind Gegenstände, die bei der Erdbestattung oder Kremation schädliche Stoffe an die Umwelt abgeben können wie beispielsweise elektronische Geräte.

Braucht es für eine Trauerfeier einen Pfarrer?

Nein. In der Gestaltung der Trauerfeier sind Sie völlig frei. Der Redner muss keine Amtsperson sein: Die Aufgabe kann auch ein freier Redner oder ein Angehöriger übernehmen. Oder Sie können die Rede ganz weglassen und die Abdankung nur mit Musik untermalen. Gerne ist Ahorn Bestattungen Ihnen behilflich, die Feier ganz nach Ihren Wünschen zu gestalten. 

Können Verstorbene in ihren privaten Kleidern bestattet werden?

Ja. Die Bestattung in persönlichen Kleidern ermöglicht es, sich so von der verstorbenen Person zu verabschieden, wie man sie gekannt hat.      

Gibt es etwas, was bei Ahorn Bestattungen nicht möglich ist?

Ahorn Bestattungen stellt sich ganz in den Dienst der Kundinnen und Kunden. Sofern nicht ein Gesetz dagegen spricht, setzt das Institut alles daran, Ihre Wünsche zu erfüllen. Fragen Sie einfach, und Sie werden ein offenes Ohr finden. 

 

Ahorn Bestattungen 

Offizieller Bestattungsdienst für den Bezirk Rheinfelden und Umgebung 

Marktgasse 19

4310 Rheinfelden / AG 

Tel. 061 851 43 43

info@ahorn-bestattungen.ch

24h erreichbar

Ahorn Bestattungen – das Bestattungsunternehmen in der Region Baselland und Fricktal:

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